Pflegestufen

Primär ist die Zeit, die für den zu Pflegenden aufgewendet wird, ausschlaggebend.

Deshalb ist die Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes mithilfe eines Pflegetagebuches eine optimale Vorbereitung.

Pflegestufe 1

Die pflegebedürftige Person muss täglich auf mindestens zwei Arbeiten der Grundpflege sowie gleichzeitig auf mehrmalige wöchentliche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten angewiesen sein. Der zeitliche Aufwand pro Tag muss innerhalb einer Woche durchschnittlich zumindest 90 Minuten betragen, davon müssen 45 Minuten für die Grundpflege entfallen.

Pflegegeld: 244 €/Monat (bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf: 316 €/Monat)

Pflegesachleistungen: bis zu 468 €/Monat (bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf: bis zu 689 €/Monat)

Pflegestufe 2

Wenn täglich mindestens drei Mal zu unterschiedlichen Zeiten Unterstützung bei der Grundpflege sowie mehrmals wöchentlich Hilfe in der Hauswirtschaft benötigt wird. Der Zeitaufwand pro Tag für diese Unterstützung liegt im wöchentlichen Durschnitt bei mindestens drei Stunden. Die Grundpflege muss dabei mindestens zwei Stunden täglich ausmachen.

Pflegegeld: 458 €/Monat (bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf: 545 €/Monat)

Pflegesachleistungen: bis zu 1.144 €/Monat (bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf: bis zu 1.298 €/Monat)

Pflegestufe 3

Bei Bedarf einer Grundpflege rund um die Uhr und mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die tägliche Pflege muss im wöchentlichen Durchschnitt mindestens fünf Stunden in Anspruch nehmen, vier Stunden müssen dabei der Grundpflege zugerechnet werden können.

Die Grundpflege muss nicht von einem Pflegedienst geleistet werden. Häufig kann der Pflegeaufwand, der in der Pflegestufe III anfällt, jedoch nicht alleine von den Angehörigen des Pflegebedürftigen gedeckt werden. In solchen Fällen raten wir, sich über das Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes nachzudenken.

Pflegegeld: 728 €/Monat

Pflegesachleistungen: bis zu 1.612 Euro / Monat

Derselbe Betrag gilt für Pflegeleistungen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf.

Die Härtefallregelung

Bei Menschen mit Pflegestufe 3 sowie einem besonders intensiven täglichen Pflegeaufwand kann die sogenannte Härtefallregelung beantragt werden.

Pflegestufe 0

Seit 2013 haben erstmals Personen mit Pflegestufe 0 Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. In diese Pflegestufe fallen Patienten, die einerseits sehr geringen Pflegebedarf haben, andererseits ihren Alltag jedoch trotzdem nicht selbstständig bewältigen können.

Betroffen von dieser Regelung sind großteils demenzkranke, psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eine klare Besserstellung erfahren.

Pflegegeld: 123 €/Monat

Pflegesachleistungen: bis zu 231 €/Monat

Für weitere Informationen zu Preisen und Leistungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Rufen Sie uns an: 0841 - 98 123 111