Checkup

Hauswirtschaftliche Hilfe

Senior/innen wollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Hausarbeit steigert das Selbstwertgefühl – vor allem bei Frauen älterer Generationen. Deshalb leiten wir die Pflegebedürftigen an, so viel wie möglich selbst zu erledigen. Das gibt Pflegebedürftigen das Gefühl von Selbstständigkeit. Gleichzeitig wird es im Alter immer schwieriger, seinen Alltag alleine zu bewältigen.

Die häusliche Pflege umfasst grundsätzlich alle gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen.

Leistungsträger ist die Pflegekasse.

Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:

  • Einkaufen - Planung und Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln
  • Kochen - Aufstellen eines Speiseplans (z. B. Zusammenstellung der Diätnahrung sowie Berücksichtigung einer konkreten Kalorienzufuhr), gesamte Zubereitung der Nahrung
  • Reinigen der Wohnung - Fußböden, Möbel, Fenster und Haushaltsgeräte im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
  • Spülen - je nach Gegebenheiten manuelles bzw. maschinelles Spülen.
  • Beheizen der Wohnung / des Hauses
  • Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank, Bettenbeziehen.
Das Ausmaß des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes ist mitentscheidend für die Gewährung einer bedarfsgerechten Pflegestufe.

Dabei führt jedoch leider nicht der alleinige Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Anerkennung einer erheblichen Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf in der hauswirtschaftlichen Versorgung muss gleichzeitig mit einem Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität gegeben sein.

Im Jahr 2017 wird ein neues Gesetz für die Pflegeversicherung in Kraft treten, bei der die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade gegliedert werden.

Geistige und körperliche Beeinträchtigungen werden ab diesem Zeitpunkt gleichwertig behandelt. Es ist dann nicht mehr ausschlaggebend, wie viel tägliche Hilfe ein Pflegebedürftiger benötigt, sondern wie selbstständig der Klient im Alltag noch ist. Entscheidend werden vor allem die Bereiche sein:

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie
  • soziale Kontakte

In naher Zukunft wird sich also einiges verändern. Klienten, denen bereits eine Pflegestufe zuerkannt wurde, werden in einen neuen Pflegegrad eingestuft. Dabei soll es keine Schlechterstellung geben, d.h. Leistungen müssen mindestens identisch bleiben oder sich verbessern.

Wenn Sie Ihre Hauswirtschaft durch unseren Pflegedienst erledigen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Wir klären Sie über die leistungsbezogenen und finanziellen Möglichkeiten auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rufen Sie uns an: 0841 - 98 123 111